Voraussetzungen

Da Fallschirmspringer im Sinne des Luftverkehrsgesetzes Luftfahrer sind, werden sie nach den gültigen Luftverkehrsvorschriften ausgebildet.
Maximales Körpergewicht, angezogen, inkl. Turnschuhe: 100kg !

Bitte beachten:

Zur Ausbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

Für Einsprungkurse (One Jumps) gelten zunächst nur die letzten beiden Punkte, für Vollkurse alle.

* Fotokopie (1:1 beide Seiten) des Personalausweises oder alternativ des Reisepasses mit Meldebescheinigung

* Fotokopie (1:1 beide Seiten) des Führerscheines, wenn er nach 1974 ausgestellt wurde, ersatzweise ein Nachweis über die Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (Sofortmaßnahmen)

* ein aktuelles Paßbild

* Tauglichkeitszeugnis (Attest) eines Arztes, aus dem die gesundheitliche Tauglichkeit zum Fallschirmspringen hervorgeht. Nicht älter als ein Jahr Formulare sind hier erhältlich

* bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (die Ausbildung kann ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden)

Alle jeweils benötigten Papiere müssen eine Woche vor Beginn der Ausbildung vorliegen. Ausnahmen bitte mit uns Abstimmen.

Der Grundkurs beginnt an beiden Tagen um 09:00 Uhr und geht bis ca. 19:00 Uhr.

Voraussetzung für die Ausbildung ist die Mitgliedschaft im Verein und (automatisch) im Deutschen Aeroclub. Über die endgültige Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Vereines; die Ausbildung beginnt nach der Zahlung der Ausbildungsgebühr mit der Teilnahme am Grundkurs.

Bei einer kompletten Ausbildung wird der Mitgliedsbeitrag von 190€ pro Kalenderjahr ebenfalls fällig. One Jumper werden kostenfrei für die Dauer der Ausbildung Mitglied.

Jedes Vereinsmitglied ist über den Landessportbund (Sporthilfe) kostenfrei unfallversichert (Grundabsicherung).

Bitte benutzen Sie nur die Online Anmeldung.
Eine Anmeldung zu einer Ausbildung ist erforderlich.